Interpretation der Untersuchungsergebnisse

Eine Überlagerung beider Lichtmarken erfolgt nur dann, wenn diese auf „sehrichtungsgleichen Netzhautstellen“ abgebildet werden. Die Abweichung beider Lichtmarkierungen stellt den Schielwinkel dar. Seine Größe kann im Koordinatensystem des Schirmes abgelesen werden. Obwohl theoretisch eine hohe Ablesegenauigkeit möglich ist, weil der Punktabstand der Koordinaten in allen Blickrichtungen 0,5° beträgt, hat der Winkel selbst für die Auswertung nur eine untergeordnete Bedeutung. Wichtiger ist das Gesamtbild der vom Patienten in den Hauptblickrichtungen markierten und vom Untersucher in einem Diagramm graphisch dokumentierten Lichtpositionen. Bei Heterophorie oder akutem Strabismus (konkomittierendes Schielen) sind alle Messpunkte in gleicher Weise verlagert und die resultierenden Achtecke sind im Diagramm bei Rechts- und Linksfixation etwa gleich groß. Dagegen sind sie bei Augenmuskelparesen in typischer Weise verzogen und darüber hinaus ist ein Feld verkleinert und das andere vergrößert. Bei der Prüfung des von der Lähmung betroffenen Auges, bei der das nicht paretische Auge führt, bleiben die Messpunkte hinter den Vorgaben (den Fixierpunkten) zurück (die Abweichung entspricht dem primären Schielwinkel), das resultierende Vieleck ist in Zugrichtung des paretischen Muskels geschrumpft. Bei der Prüfung des nicht von der Lähmung betroffenen Auges, bei der das paretische Auge führt, werden die vorgegebenen Strecken überschritten und die Vielecke sind entsprechend vergrößert (die Abweichung entspricht dem sekundären Schielwinkel).

Beispiele:



Abducensparese rechts

 



Obliquus superior-Parese links

 



Oculomotorius-Parese rechts

Stand: 05.05.2007